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Gründerszene DB

Versicherung

Der Aufbau einer eigenen Existenz ist für viele ein großer Lebenstraum – aus einem Beruf eine Berufung machen, sich selbst verwirklichen wollen oder einfach sein eigener Chef sein sind dann oft die Hintergründe. Entsprechend engagiert gehen viele Existenzgründer den Aufbau eines eigenen kleinen Unternehmens an. Doch auch junge Selbständige sollten über die nötige Absicherung gegen unternehmerische Risiken nachdenken. Sie können ein neues Unternehmen im schlimmsten Fall massiv schädigen – aber gerade in der ersten Phase nach der Gründung sind die Einnahmen noch eher bescheiden, sodass man nur die absolut notwendigen Versicherungen abschließen kann. Doch welche sind das, und wie bekommt man eine gute Versicherung?

Zu den elementar wichtigen Versicherungen für Existenzgründer gehören die Betriebshaftpflicht- und die Berufshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflicht stellt den Versicherten von Schäden frei, die ein Dritter ihm gegenüber geltend macht, weil ihm bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit oder auf dem Betriebsgelände ein Schaden entstanden ist. Die Betriebshaftpflicht bezieht sich also unmittelbar auf die unternehmerische Aufgabe, die der Betrieb ausführt. Doch auch ein Kunde, der in den Büroräumen eines Versicherungsbüros stolpert und sich verletzt, fällt bei der Regulierung des Schadens unter die Betriebshaftpflicht.

Im Gegensatz dazu greift die Berufshaftpflichtversicherung im beratenden Bereich vieler Freiberufler wie zum Beispiel bei Rechtsanwälten, Steuerberatern, Versicherungsmaklern oder Architekten. Sie deckt Schäden ab, die den Mandanten durch die Ausübung des Berufs entstehen. So kann ein Schaden durch ein Fristversäumnis aufkommen, wenn ein Prozess verloren geht durch eine verspätete Klageerwiderung. Auch eine verpasste Frist beim Finanzamt kann negative finanzielle Auswirkungen für den Mandanten haben. In solchen Fällen stellt eine Berufshaftpflicht den Versicherten von den Schäden frei. Bei diesen Schäden kann es sich um Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden handeln.

Bleibt dann noch finanzieller Spielraum, kann eine Firmenrechtschutzversicherung interessant sein. Sie greift bei Rechtsstreitigkeiten, die der Existenzgründer als Kläger oder Beklagter führen muss, wobei die Versicherung unterschiedliche Rechtsschutzbereiche abdeckt. So kann es um den Verkehrsrechtsschutz gehen oder um einen Arbeitgeberrechtsschutz, wenn der Existenzgründer bereits Mitarbeiter beschäftigt.

Absolut unabdingbar ist es, vor dem Abschluss der Versicherungen einen sorgfältigen Preis-Leistungs-Vergleich durchzuführen. Hier ist man bei einem erfahrenen Versicherungsmakler an der richtigen Adresse. Er hat nicht nur den Zugriff auf das gesamte Spektrum an Gesellschaften und Tarifen, er sollte auch wissen, welche Versicherung notwendig ist. Im besten Fall ist er spezialisiert auf Gewerbeversicherungen und mit den einschlägigen Versicherungsbedingungen der Gesellschaften und ihren Tarifen gut vertraut. Dann kann man sicher sein, dass er die passende Absicherung zu günstigen Preisen aussucht.

Dies ist ein Gastartikel von http://www.finanzen.de/firmenversicherung.html.